Teilprojekt eines Verbundes

Studienzentrum Lübeck, Verbundkoordination

Förderkennzeichen: 01GY2003A
Fördersumme: 891.381 EUR
Förderzeitraum: 2021 - 2024
Projektleitung: Dr. Simone Inkrot
Adresse: Universität zu Lübeck, Universitätsklinikum Schleswig Holstein, Campus Lübeck, Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck

Das 2020 in Kraft getretene Pflegeberufegesetz hat die hochschulische Ausbildung als zusätzlichen regulären Einstieg in den Pflegeberuf festgeschrieben. Die hochschulische Pflege-Ausbildung umfasst die in der traditionellen schulischen und beruflichen Pflegeausbildung vermittelten Kompetenzen und befähigt darüber hinaus unter anderem zur Steuerung und Gestaltung evidenzbasierter hochkomplexer Pflegeprozesse. Damit akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen mit Bachelor-Abschluss und beruflicher Erfahrung (Pflegespezialistinnen und -spezialisten) im herausfordernden pflegerischen Alltag einen Beitrag zur Weiterentwicklung und Umsetzung der evidenzbasierten und personenzentrierten Pflegepraxis in Deutschland leisten können, müssen Berufsrollen für diese Pflegespezialistinnen und -spezialisten entwickelt werden. Die Berufsrollen müssen klar definiert und in die Pflegepraxis integrierbar und umsetzbar sein. Expand-Care entwickelt und erprobt Berufsrollen für Pflegespezialistinnen und -spezialisten in der Langzeitpflege. Im ersten Schritt entsteht ein Rahmenmodell der Rollen und Aufgaben für eine personenzentrierte Pflege von Pflegeheimbewohnenden mit komplexen gesundheitlichen Versorgungsbedürfnissen und -bedarfen (z. B. Menschen mit mehreren chronischen Erkrankungen). Hierzu werden Interviews und Fokusgruppen durchgeführt, z. B. mit Pflegefachpersonen, Heimleitungen, Bewohner- und Angehörigenvertretungen) und eine schriftliche Befragung von Langzeitpflegeeinrichtungen. Im zweiten Schritt wird in zwölf Pflegeeinrichtungen untersucht, ob die definierten Rollen im Versorgungsalltag ausgefüllt und die pflegerische Versorgung verbessert werden kann – und ob es dadurch Hinweise auf z. B. eine Verbesserung der Lebensqualität der pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern oder weniger Verlegungen ins Krankenhaus gibt.